FAQ
Bitte lies Dir zunächst die Programmbeschreibung sorgfältig durch. Im Folgenden findest Du Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Die Preiskategorien des Deutschen Jazzpreises untergliedern sich in Einreichkategorien und kuratierte Kategorien. Die folgenden sind sog. Einreichkategorien, auf die sich Kulturschaffende, die den formalen Bestimmungen und Auswahlkriterien entsprechen, eigenständig bewerben können:
8. Großes Ensemble des Jahres
10. Großes Ensemble des Jahres international
11. Album des Jahres
12. Debüt-Album des Jahres
13. Rundfunkproduktion des Jahres
14. Album des Jahres international
15. Debüt-Album des Jahres international
16. Festival des Jahres
19. Komposition/Arrangement des Jahres
20. Journalistische Leistung
22. Musikvermittlung und Teilhabe
Bewerbungen können eingereicht werden von Künstler:innen, Produzent:innen, Manager:innen, Promoter:innen, Mitarbeiter:innen von Labels, Verlagen und Rundfunkanstalten sowie von Autor:innen journalistischer Beiträge, Veranstalter:innen von Festivals und Akteur:innen im Bereich Musikvermittlung und Teilhabe. Einreichfrist ist der 30. November 2025, 23:59 (CET). In den übrigen kuratierten Kategorien erfolgen die Vorschläge für potenzielle Preisträger:innen allein durch die Fach- und Hauptjury. Weitere Informationen zu den Einreichkategorien und deren Bewerbungsvoraussetzungen findest Du in der Programmbeschreibung.
Kulturschaffende, die deutsche Staatsbürger:innen sind, seit mindestens drei Jahren ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder einen deutschen Studien- oder Ausbildungsabschluss haben, können in folgenden Kategorien Bewerbungen einreichen. Bei Festivals und Rundfunkproduktionen sowie Projekten im Bereich Musikvermittlung und Teilhabe ist nur der Ort der Produktion relevant, welcher in Deutschland liegen muss.
8. Großes Ensemble des Jahres
11. Album des Jahres
12. Debüt-Album des Jahres
13. Rundfunkproduktion des Jahres
16. Festival des Jahres
19. Komposition/Arrangement des Jahres
20. Journalistische Leistung
22. Musikvermittlung und Teilhabe
Bei Gruppenprojekten muss mindestens die Hälfte der beteiligten Künstler:innen/Akteur:innen oder der:die Bandleader:in, der:die namensgebend für das Ensemble ist, den oben genannten Kriterien entsprechen.
Kulturschaffende, die keine deutsche Staatsbürgerschaft haben und nicht bzw. seit weniger als drei Jahren in Deutschland leben, können in folgenden Kategorien Bewerbungen einreichen:
10. Großes Ensemble des Jahres international
14. Album des Jahres international
15. Debüt-Album des Jahres international
Bei Gruppenprojekten muss mindestens die Hälfte der beteiligten Künstler:innen/Akteur:innen oder der:die Bandleader:in, der:die namensgebend für das Ensemble ist, den oben genannten Kriterien entsprechen.
Die Einreichung einer Bewerbung in mehreren Kategorien ist möglich, abhängig von den jeweiligen Kategorien, sofern die künstlerische Leistung die spezifischen Kriterien jeder Preiskategorie erfüllt — zum Beispiel eine Bewerbung für Album des Jahres und Großes Ensemble des Jahres. Es ist jedoch nicht möglich, sich mit derselben künstlerischen Leistung gleichzeitig in einer nationalen und in einer internationalen Kategorie zu bewerben. Alben und Rundfunkproduktionen können ab dieser Edition nur in einer der Preiskategorien 11–15 eingereicht werden. Für Debüt-Alben von Newcomer:innen und Rundfunkproduktionen wird eine Bewerbung in den entsprechend benannten Kategorien (12, 13 oder 15) empfohlen.
Welche Voraussetzungen für die einzelnen Preiskategorien vorliegen müssen, was eine gültige Bewerbung ausmacht und welche Materialien jeweils eingereicht werden müssen, findest Du hier im Online-Bewerbungsportal für jede Kategorie einzeln aufgelistet. Ausführliche Informationen zum Preisverfahren und den Kriterien der einzelnen Kategorien findest Du auch in der Programmbeschreibung.
Für eine Bewerbung für den Deutschen Jazzpreis 2026 können Leistungen eingereicht werden, die zwischen dem 1. Dezember 2024 bis einschließlich den 30. November 2025 erbracht wurden. Einreichfrist ist der 30. November 2025, 23:59 (CET).
Alle Bewerbungen müssen über das offizielle Bewerbungsportal online eingereicht werden. Damit Deine Bewerbung im Prüfungsprozess berücksichtigt wird, musst Du Deine fertiggestellte Bewerbung über den Button “Bewerbung einreichen” digital absenden.
Alle Preiskategorien sind jeweils mit einem Preisgeld von mindestens 10.000 Euro dotiert. Nominierte, die in einer Kategorie keinen Preis gewinnen, erhalten ein Nominierungsgeld von mindestens 1.000 Euro.
Wir bitten alle Bewerber:innen, Dateien via Link über Cloud-Lösungen wie z.B. Dropbox, Google Drive, Microsoft One Drive/Sharepoint oder andere Anbieter zur Verfügung zu stellen. Wichtig ist, dass alle Links bis zum Ende der Edition (26. April 2026) verfügbar und zugänglich sind. Zeitlich limitierte Links wie z.B. bei WeTransfer werden nicht akzeptiert.
Die Wahl der Preisträger:innen erfolgt in einem zweistufigen Prozess: Die in fünf Gruppen aufgeteilte Fachjury wählt aus allen gültigen Bewerbungen und Vorschlägen die Nominierten in den einzelnen Kategorien. Dafür werden die Kategorien auf die fünf Fachjurygruppen aufgeteilt, diese sichten die Einreichungen in den zugeordneten Kategorien online und geben über ein Votingsystem eine unverbindliche Bewertung ab. Diese Bewertung dient als Diskussionsgrundlage für die Auswahl der Nominierten, welche in den Jurysitzungen der einzelnen Fachjurygruppen erfolgt. Die Nominierten werden anschließend von der Hauptjury gesichtet, in einem unverbindlichen Vor-Voting bewertet und in den zwei Hauptjurysitzungen diskutiert, um die Preisträger:innen in den Einzelnen Kategorien auszuwählen. In den Kategorien Künstler:in des Jahres, Künstler:in des Jahres international und Lebenswerk wählt die Hauptjury direkt die Preisträger:innen aus allen eingereichten Vorschlägen. In der Kategorie Komposition/Arrangement wählt eine fünfköpfige Sonderjury die vier Nominierten und ein:e Preisträger:innen. Weitere Infos zur Auswahlprozess findest Du in der Programmbeschreibung und den Jurystatuten.
Die öffentliche Bekanntgabe der Jurymitglieder erfolgt in jeder Edition nachdem der Auswahlprozess der Nominierten und Preisträger:innen abgeschlossen ist. Die Jurymitglieder früherer Editionen findest Du hier.
Die Fachjury des Deutschen Jazzpreises setzt sich aus insgesamt 25 Persönlichkeiten aus dem Bereich Jazz und improvisierte Musik zusammen. Um alle Blickwinkel dieser so lebendigen und facettenreichen Musikszene abzubilden, formiert sich die Jury als repräsentativer Querschnitt aus je fünf Personen der folgenden Bereiche: Künstler:innen, Labels/Verlage, Clubs/Festivals, Management/Agenturen und Journalist:innen/Medienvertreter:innen. Die Hauptjury setzt sich aus 10 entsandten Vertreter:innen der Fachjury sowie aus 7 weiteren Mitgliedern zusammen, die herausragende und anerkannte Akteur:innen der Jazzszene oder herausragende und anerkannte Persönlichkeiten des kulturellen öffentlichen Lebens mit Jazzaffinität sind. Alle Jurys werden geschlechterparitätisch besetzt und durch den Beirat ausgewählt. Weitere detaillierte Informationen zur Funktionsweise der Jury findest Du in den Jurystatuten.
Die Preisverleihung des Deutschen Jazzpreis 2026 findet am 25. April 2026 in Bremen im Rahmen der jazzahead! statt.