JURYS

Die Jurys des Deutschen Jazzpreises bestimmen in einem transparenten und unabhängigen Prozess die Nominierten und Preisträger:innen. Die Auswahl der Preisträger:innen erfolgt in einem zweistufigen Prozess:
Schritt 1 – Bestimmung der Nominierten: Zunächst werden aus allen Bewerbungen (Einreichkategorien) und Vorschlägen der Jurymitglieder (kuratierte Kategorien) jeweils vier auszeichnungswürdige Künstler:innen oder Leistungen nominiert. Dies geschieht, sofern für die Preiskategorie nicht gesondert bestimmt, durch eine Fachjury.
Schritt 2 – Bestimmung der Preisträger:innen: Die Hauptjury wählt für jede Preiskategorie aus den jeweils vier Nominierten eine:n Preisträger:in.
Ausnahmen von diesem Prozess:
• Kategorie Preis für das Lebenswerk: In dieser Preiskategorie werden Künstler:innen und Akteur:innen aus dem Bereich Jazz ausgezeichnet, die sich über lange Zeit und in besonderem Maße um den Jazz in Deutschland verdient gemacht und in diesem Sinne einen wichtigen Beitrag zur Jazzentwicklung geleistet haben. Diese Preiskategorie wird anlassbezogen von der Jury vergeben und muss daher nicht zwangsläufig in jedem Jahr verliehen werden.
• Kategorien Künstler:in des Jahres & Künstler:in des Jahres international: Weitere Informationen liefern die Teilnahmebedingungen ↗︎
• Kategorie Komposition/Arrangement: Weitere Informationen finden sich im Bereich Sonderjury weiter unten und in den Teilnahmebedingungen ↗︎
Jurymitglieder werden in der Regel auf zwei Jahre durch die Initiative Musik in Abstimmung mit der BKM auf Basis eines Vorschlags des Beirats des Deutschen Jazzpreises berufen.
Darüber hinaus hat der Beirat die Möglichkeit, in begründeten Fällen eine Sonderjury zu berufen, welche die Nominierten und/oder Preisträger:innen einer oder mehrerer Kategorien bestimmt.
Mehr Informationen zu der Zusammensetzung der Haupt-, Fach und Sonderjury, die aktuellen Jurymitglieder sowie die Jurystatuten finden sich weiter unten.
Ehemalige Jurymitglieder ↗︎
Preiskategorien & Bewerbungsverfahren ↗︎
HAUPTJURY
Die Hauptjury setzt sich aus den insgesamt 10 entsandten Vertreter:innen der 5 Fachjurys sowie aus 4 weiteren Mitgliedern zusammen, die herausragende und anerkannte Persönlichkeiten des kulturellen öffentlichen Lebens mit Jazzaffinität sind. Die Hauptjury bestimmt die Preisträger:innen des Deutschen Jazzpreises aus den vier nominierten Künstler:innen und Leistungen einer Preiskategorie.
Die Hauptjury der siebten Ausgabe wird Anfang 2027 bekannt gegeben.
FACHJURY
Die Fachjury des Deutschen Jazzpreises setzt sich aus insgesamt 25 Persönlichkeiten aus dem Bereich Jazz und improvisierte Musik zusammen. Um alle Blickwinkel dieser so lebendigen und facettenreichen Musikszene abzubilden, formiert sich die Jury als repräsentativer Querschnitt aus je fünf Personen der folgenden Bereiche:
• Künstler:innen
• Labels/Verlage
• Clubs/Festivals
• Management/Agenturen
• Journalist:innen/Medienvertreter:innen
Unabhängig, fachkundig und in einem dynamischen Dialog werden so die Nominierten für die einzelnen Preiskategorien ermittelt.
Die Fachjury der siebten Ausgabe wird Anfang 2027 bekannt gegeben.
SONDERJURY
In der Kategorie Komposition/Arrangement entscheidet eine fünfköpfige Sonderjury. Diese wählt sowohl die vier Nominierten als auch das Werk, welches den Preis in dieser Kategorie gewinnt.
Die Sonderjury der siebten Ausgabe wird Anfang 2027 bekannt gegeben.
JURYSTATUTEN